header-placeholder


image header
image
salzlandkreis

Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Donnerstag, den 5. November 2020


L73, Neu Königsaue – Schadeleben   (Unfall mit Personenschaden)

Am Mittwochnachmittag wurden zwei Jugendliche bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße 73 verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen waren die beiden 15-Jährigen Mädchen mit einem Moped auf der Landstraße zwischen Neu Königsaue und Schadeleben unterwegs. In einer leichten Linkskurve geriet das Fahrzeug auf den rechten Grünstreifen, die Fahrerin versuchte noch das Moped unter Kontrolle zu bringen, kam aber zu Fall. Beider Personen wurden verletzt und durch den Rettungsdienst zur Behandlung ins Klinikum Aschersleben verbracht.

 
Calbe   (Diebstahl aus Kraftfahrzeugen)

Zwischen dem 03. und dem 4. November wurde auf dem Gelände einer Tankstelle am Friedensplatz in einen PKW eingebrochen. Die Eigentümerin hatte das Fahrzeug am Dienstagnachmittag, gegen 16:30 Uhr auf dem Parkplatz des Geländes ab. Am nächsten Tag, gegen 16:15 Uhr, musste sie feststellen, dass unbekannte Täter die Seitenscheibe eingeschlagen hatten. Aus dem Fahrzeug fehlen die leere Damenhandtasche, die Halterung für das Handy und zwei Musik-CDs.

 
Bernburg   (Fundsache)

Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 03:40 Uhr, wurde im Bereich einer Parkbank am Karlsplatz ein Rucksack mit Handy und anderen Gegenständen gefunden. Vor der Parkbank befand sich weiterhin ein Damenfahrrad, am Lenker befanden sich eine Handtasche und ein Beutel mit Einkauf. Vor Ort konnten keine Hinweise auf den oder die Eigentümerin erlangt werden. Die Gegenstände wurden zur Eigentumssicherung in Verwahrung genommen und vorerst im Polizeirevier abgelegt.

 
Bernburg   (Brandermittlungen)

Am Donnerstagmorgen, um 05:57 Uhr, wurde ein Wohnungsbrand in der Ernst-Barlach-Straße gemeldet. Beim Eintreffen der Rettungskräfte wurde starke Rauchentwicklung aus der Wohnung des Mehrfamilienhauses festgestellt. Personen (2 Erwachsene und die beiden Kinder) befanden sich zum Glück nicht mehr in der Wohnung. Sie waren augenscheinlich unverletzt, verblieben aber aufgrund der leichten Bekleidung nach der Untersuchung im Rettungswagen. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell ablöschen. Die Wohnung wurde vorerst als unbewohnbar eingestuft. Die Bewohner wurden seitens der Stadt anderweitig untergebracht. Ersten Einschätzungen der Feuerwehr zufolge war das Feuer am Herd in der Küche ausgebrochen. Der entstandene Schaden wurde durch den Vermieter auf 10 bis 15 Tausend Euro beziffert. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern an.


Schönebeck   (Brandermittlungen nach Fahrzeugbrand)

In der Nacht zu Donnerstag wurden in Schönebeck zwei Fahrzeuge durch die Einwirkung von Feuer beschädigt.

Das erste Fahrzeug befand sich am Badepark, das Feuer wurde um 23:43 Uhr bemerkt und bei Polizei und Feuerwehr gemeldet. Ein Zeuge hatte zwei dunkel bekleidete Personen vom Abstellort in Richtung Ahornstraße flüchten gesehen. Eine Person hatte eine weiße Kapuze und weiße Jackenärmel. Das Fahrzeug brannte trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr aus, es entstand Sachschaden von 15.000.-€.

Das zweite Fahrzeug war in der Straße der Jugend abgestellt. Das Feuer wurde um 02:08 Uhr gemeldet. Auch hier brannte das Fahrzeug trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr aus.

In beiden Fällen wurden die Ermittlungen aufgenommen. Ob es Zusammenhänge zwischen den Bränden gibt ist Bestandteil der weiteren Ermittlungen. Die Brandursache ist noch unklar, auch ein vorsätzliches Inbrand setzen kann nicht ausgeschlossen werden. 

Hinweise zur Tat oder vermeintlichen Tätern nimmt das Polizeirevier Salzlandkreis, gern auch telefonisch unter 03471-3790 entgegen.

 
Schönebeck   (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Am Donnerstag, kontrollierte die Polizei einen 38-Jährigen, welcher mit seinem PKW im Breiteweg unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge eingeleiteten Bußgeldverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Die Weiterfahrt wurde für mindestens 24 Stunden untersagt. Eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.